Was Bauherren beachten sollten

Was Bauherren beachten sollten

Architekt sorgfältig auswählen
Jeder Bauherr sollte sich vor Vertragsunterzeichnung über seinen Geschäftspartner, den Architekten oder Generalunternehmer (GU), informieren. Keine der beiden Berufsbezeichnungen ist geschützt, auch zweifelhafte Anbieter können sich damit schmücken. Umso wichtiger ist es, über die Geschäftspartner Referenzen einzuholen und einen Auszug aus dem Betreibungsregister zu verlangen.

Faire Vertragsgrundlagen
Lesen Sie den Vertrag mit dem Bauunternehmer aufmerksam. Unterschreiben Sie nur, was Sie verstehen. Verträge sind oft stark zu Gunsten des Architekten oder GU formuliert. Eine gewisse Sicherheit bietet dem Bauherrn ein im Vertrag festgehaltener Hinweis, es gelte die SIA-Norm 118. Ein Vertrag nach dieser Norm stellt den Bauherrn in gewissen Punkten besser als ein Vertrag, der sich rein auf das Obligationenrecht (OR) stützt: Der Bauherr kann bei solchen Verträgen beispielsweise Mängel innerhalb von zwei Jahren rügen. Das Gesetz hingegen fordert die sofortige Anzeige von festgestellten Mängeln.

Schutz vor Mehrkosten
Bauherren mit knappem Budget sollten sich vor Kostenüberschreitungen schützen. Gestiegene Rohstoffpreise beispielsweise können die Baumaterialien während der Bauzeit erheblich verteuern. Architekten und GU wälzen das Teuerungsrisiko oft auf den Bauherrn ab. Regeln Sie vertraglich, dass der Architekt oder GU dieses Risiko trägt. Ohne anders lautende Vereinbarung muss der Bauherr Kostenüberschreitungen von 10 Prozent gegenüber einer detaillierten Kostenschätzung akzeptieren. Gegenüber einer ersten groben Kostenschätzung dürfen die effektiven Kosten um 15 Prozent abweichen ? es sei denn, der Bauherr kann nachweisen, dass die Mehrkosten auf Fehler des Bauunternehmers zurückzuführen sind. Vereinbaren Sie mit dem Unternehmer nach Möglichkeit einen Fixpreis oder eine Pauschale. Mehrkosten infolge zusätzlicher Ausbauwünsche gehen immer zu Lasten des Bauherrn.

Klarer Baubeschrieb
Baupläne und der Baubeschrieb sollten Bestandteil des Kaufvertrags sein. Bei Streitigkeiten besteht sonst die Gefahr, dass sich die Vertragsparteien auf unterschiedliche Grundlagen berufen.
Der Baubeschrieb ist oft zu knapp und zu wenig konkret formuliert. Vielmals steht darin zum Beispiel nur «in den Wohnräumen Parkett» oder bei den Elektroanlagen «Standardanschlüsse». Das kann beim Bauherrn zu Enttäuschungen und Mehrkosten führen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass der Baubeschrieb verwendete Materialien, Geräte und technische Details klar beschreibt und das dafür zur Verfügung stehende Budget nennt.

BZ 22.7.2008/ franziska.jaun-at-vermoegenszentrum.ch
Vermögenszentrum